Lärm am Gasometer – Polizei kommt
Die Partymeister haben am Gasometer wieder zugeschlagen. Lärm bis in die Nacht und Soundcheck am Tag, da waren einige Anwohner sehr genervt und bei uns und dem Bezirksamt gingen die Beschwerden ein.
Das klingt dann etwa so:
als Anwohnerin der Cheruskerstraße möchte hiermit eine Lärmbelästigung anzeigen, die in der Nacht vom 29./30. April und vom 30.April/1. Mai von Musikveranstaltungen im Gasometer Schöneberg ausgingen. Die herbeigerufene Polizei erklärte den Anwohnern, dass eine Genehmigung bis 23 Uhr vorliege, nach 23 Uhr blieb jedoch die Belästigung durch laute Musik weiter
bestehen, was auch bei der Polizei angezeigt wurde. Mir ist
unverständlich, wieso überhaupt in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern, deren Innenhöfe zum Gasometer hin offen sind und deshalb den Schall besonders weiter tragen, eine Sondergenehmigung bis 23 Uhr erteilt wird.Ich bitte darum, solche Sondergenehmigungen im Sinne der Anwohner besser zu bedenken.
Mit Ihrer Beschwerde an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat die Anwohnerin völlig recht. Die Sach- und Rechtslage ist völlig eindeutig:
- Nach der Lärmschutz VO Berlin ist ruhestörender und vermeidbarer Lärm nach 22.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zu unterlassen.
- Aus jedenfalls mir nicht nachvollziehbaren Gründen erteilte das BA in der Vergangenheit den Partymeistern am Gasometer in mehreren Fällen Ausnahmegenehmigungen für einen lärmenden Partybetrieb bis 23.00 Uhr.
- Bereits im Oktober 2009 und nach den Berichten der Anwohner auch jetzt wurde ziemlich dreist gegen die Lärmschutzbestimmungen verstoßen und auch nach 23.00 Uhr weiter gelärmt.
- Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die dem Bezirksamt angezeigt werden sollte.
- In jedem Fall sollten betroffene Anwohner nach 22.00 Uhr die Polizei rufen. Nach 23.00 Uhr muss die Polizei einschreiten und hat dies in der Vergangenheit auch getan, wenn die Ausnahmegenehmigung wie bisher mehrfach geschehen grob missachtet wird.
Man muss sich allerdings auch fragen:
Warum erteilt das Bezirksamt trotz der massiven Störungen und Verstöße gegen Auflagen weiterhin Ausnahmegenehmigungen für solche Lärmrabauken?