Zwei Mal Schöneberger Filz
Wie der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe (unter Panorama) und die Berliner Morgenpost heute melden, verhält sich das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gegenüber dem Projektentwickler Müller in einer Weise intransparent, die an den Berliner Filz der „goldenen“ 70er und 80er Jahre erinnert.
Fall 1: Bezirksbürgermeister Ekkehard Band (SPD) kauft dem Bezirk in einer nur als naiv zu bezeichnenden Weise dem Bezirksamt einen Maulkorb für 630 EUR monatlich, indem er ein verquast als „Mäzenatenvertrag“ bezeichnetes Stillhalteabkommen mit Projektentwickler Müller abschließt, welches das Bezirksamt (also auch den Baustadtrat Bernd Krömer (CDU) verpflichtet, die „Unternehmensziele der anderen Vertragspartei nicht nachteilig darzustellen“.
Fall 2: Baustadtrat Bernd Krömer (CDU) lässt erst durch seine für die untere Denkmalpflege zuständige Mitarbeiterin die skandalöse Außenwerbung am Gasometer („Nightmare-Screen“) für drei Jahre unter strengen Auflagen und Bedingungen genehmigen. Ohne einen erkennbaren Anlass schließt er dann am 07.04.2008 selbst einen Vertrag mit Projektentwickler Müller, der die Dauer der Außenwerbung auf 5 Jahre verlängert und in vielen Details „freundlicher“ und „weicher“ für Müller ist.
Bemerkenswert ist weniger der Inhalt des Vertrages (den man allerdings nach meiner eigenen Einschätzung sehr gut aushebeln kann, weil die Sanktionsmöglichkeiten des Bezirks streng genommen erst nach 5 Jahren beginnen, wenn die Werbung schon wieder abgebaut ist). Bemerkenswert ist vielmehr, dass
- die Genehmigung für diese Außenwerbung (unter genauen Auflagen) bereits durch Bescheid des Bezirksamts im Oktober 2007 erteilt worden war (allerdings nur für einen Zeitraum von drei Jahren
- es keine aktuelle Kostenschätzung oder konkrete Kostenangebote für die angeblich notwendigen Sanierungsarbeitenam Gasometer gibt; lediglich Ausschreibungsunterlagen für Korrosionsschutzarbeiten ohne Preise befinden sich bei der Akte
- für die Sanierungsbedürftigkeit des Gasometers aus der Akte sich wenig ergibt
- es keinerlei Vorlauf, Vermerk oder Schreiben als Vorlauf zu dem Vertrag vom 07.04.2008 gibt. Üblich ist in derartigen Fällen, dass zumindest eine Anfrage erfolgt oder eine Begründung. Hier hat das Bezirksamt quasi „aus heiterem Himmel“ eine bereits erteilte Genehmigung durch einen aus Sicht des Antragstellers noch günstigeren Vertrag ersetzt
Gewisse Parallelen zum Fall 1 drängen sich auf: Man trifft sich und schon werden Verträge geschlossen.
Früher nannte man in Berlin Investoren Spekulanten und solche Vorgänge liefen unter der Bezeichnung „Berliner Filz“.