Einwendungen gegen B Plan 7-29
Hallo liebe Mitstreiter, ich habe am 15.05.2009 meine Einwendungen gegen den B-Plan beim Bezirksamt eingereicht:
Name: [–]
Straße und Hausnummer: Ebersstraße 76 A, 10827 Berlin
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Abt. Bauwesen
Amt für Planen, Genehmigen und Denkmalschutz
Fachbereich Planen
10820 Berlin
Äußerungen zum Bebauungsplan 7-29
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Meine Stellungnahme:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit mittlerweile mehreren Schreiben habe ich Ihnen meine Bedenken zum Bebauungsplan 7-29 für das GASAG-Gelände zur Kenntnis gegeben. Als Bewohner des Hauses Ebersstraße 76A ist es für mich unvorstellbar, dass auf der hinter den S-Bahngleisen liegenden bisher unbebauten Südspitze des Geländes ein (Hotel-) Gebäudekomplex von 45 Metern Höhe (ursprüngliche Planung 65 Meter) entstehen soll. In mehreren Informationsveranstaltungen mit dem CDU-Baustadtrat Bernd Krömer und dem Projektentwickler Müller wurde meines Erachtens sehr überheblich und Teils auch polemisch mit den Bedenken und Anmerkungen der Anwohner umgegangen. Insbesondere ist im Rahmen der Veranstaltungen nicht zu erkennen gewesen, dass Herr Krömer sich als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet fühlt, sondern vielmehr als Vertreter der Investoren. So drängt sich der Eindruck auf, dass die grundsätzliche Entscheidung zur Realisierung des Projektes zwischen dem Bezirk und dem Investor bereits beschlossene Sache ist und die Bedenken der Anwohner lediglich als Nörgeleien zukunftsfeindlicher Alles-Verweigerer abgetan werden. Hier lässt Herr Krömer eindeutig die notwendige kritische Distanz zu den für die Projektplanung und Durchführung Verantwortlichen vermissen!
Aus der Begründung des B-Planes sowie den diesem Plan zu Grunde liegenden Gutachten ergeben sich für mich folgende grundlegende Bedenken und Fragen:
– In welchem Zusammenhang steht die Erbauung eines 45 Meter hohen Hotelgebäudes mit der geplanten Nutzung des Geländes als „EUROPÄISCHES ENERGIEFORUM“?
– Die Aussagen zum Schattenwurf durch das geplante Hotelgebäude sind zum großen Teil falsch und basieren auf nicht geprüften Annahmen, Zitat (Seite 41 Begründung zum B-Plan):
„In der kritischen Winter-Jahreszeit gibt es 6 Häuser, deren Fassaden weniger als 1 Stunde am Tag
besonnt sind. Es sind die Ebersstraße Nr. 76, 76a, 84 und 14 sowie die Cheruskerstraße 33 und 34.“
„Vor diesem Hintergrund wurde die ursprüngliche Planung überprüft und die Höhe der Gebäude reduziert. Für die oben benannten 6 Gebäude liegt die Besonnung der Fassaden unter einer Stunde. Allerdings wurde dieses Ergebnis für den 21. Dezember ermittelt, der im Vergleich zum 17. Januar eine ungünstigere Situation abbildet. Zudem sind insbesondere in der Ebersstraße zu den betroffenen Fassaden vorwiegend keine Aufenthaltsräume orientiert. Auch ist zu berücksichtigen, dass die betroffenen Fassaden der Gebäude in der Ebersstraße nach Osten orientiert sind und bereits aufgrund ihrer Lage im Winter auch ohne Bebauung im Plangebiet nur begrenzt Sonne erhalten. Darüber hinaus ist festzustellen, dass sich trotz der geringeren Besonnung die Belichtung durch den großen Abstand zwischen der Bestandsbebauung und der Neubebauung günstiger darstellt als bei vielen Gebäuden bzw. Wohnungen in der Umgebung mit dichter Blockrandbebauung. Vor diesem Hintergrund wird die durch die zusätzliche Verschattung hervorgerufene Beeinträchtigung der benannten Gebäude als nicht erheblich eingestuft.“
Diese Behauptungen in der Begründung zum B-Plan sind schlicht falsch und zeugen von absoluter Unkenntnis. Selbstverständlich haben alle Wohnungen auf der betroffenen Fassadenseite (Ostseite) je nach Größe mindestens 1 – 2 Aufenthaltsräume, dazu in der Regel Küche und Badezimmer. Die Beeinträchtigung durch die Verschattung durch ein 45 m hohes Gebäude auf die Wohnqualität (und damit selbstverständlich auch auf den Wert der Immobilie) ist erheblich. Auch ist die Aussage, dass die nach Osten orientierten Fassaden der Gebäude in der Ebersstraße im Winter auch ohne die geplante Bebauung nur begrenzt Sonne erhalten, schlichtweg falsch. Die Ostfassaden erhalten im Winter den gesamten Vormittag direktes Sonnenlicht, nach der Bebauung ist die Verschattung also als erheblich zu bezeichnen!
– Zusätzlich zu der durch die erhebliche Reduzierung des direktes Sonnenlichtes hervorgerufenen Verschattung muss wohl durch ein Gebäude in dieser Dimension auch insgesamt eine Verminderung der Umgebungshelligkeit angenommen werden, dies ist jedoch in den Gutachten nicht berücksichtigt. Denn die natürliche Belichtung durch die Reflexion des (derzeit noch unverbauten) Himmels ist auch in den Nachmittagsstunden an den Ostfassaden erheblich. Diese natürliche Lichtquelle wird bei Umsetzung der geplanten Maßnahe fast vollständig eliminiert.
– Neben der Verschattung stellt natürlich auch die Störung der Privatsphäre durch den Bau eines überdimensionierten Hotels (doppelte Höhe der ortsüblichen Bebauung) vis à vis von Wohnräumen eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität dar, denn wer möchte schon den ganzen Tag im Visier von Hotelgästen leben?
– In Bezug auf die bei Umsetzung der Maßnahme entstehende zusätzliche Lärmbelästigung wird die Begründung zum B-Plan (Seite 38 und 39) selbst schon fast polemisch:
„Das Plangebiet ist derzeit durch die Lärmemissionen der S-Bahnlinien im Westen und Süden betroffen. Durch die künftig im Plangebiet zulässigen Vorhaben sind zusätzliche Lärmemissionen von der neuen südlichen Zufahrt zu erwarten.“
„Die Grenzwerte für Verkehrslärm gemäß DIN 18005 werden an mehreren Stellen überschritten.
Betroffen sind vor allem die Gebäude in Bestand und Planung entlang der Wannseebahn. Teilweise
sind die Werte nur in den Nachtstunden zu hoch. Die prognostizierten Überschreitungen an Gebäuden in der Ebersstraße bestehen auch ohne die Baumaßnahme. Diese Werte werden durch die Reflexion der Geräusche an den neuen Gebäudefassaden geringfügig erhöht.“
Hier werden also ohnehin bereits schon bestehende gesundheitliche Risiken der Anwohner bewusst noch verstärkt, statt an einer Reduzierung der Werte zu arbeiten! Das nennt man dann wohl Fürsorge für die dort lebende Bevölkerung.
Die zusätzlichen Lärmemissionen durch die bestehenden S-Bahnlinien, welche durch Geräuschreflexionen der geplanten Neubauten („Schalltrichter“) hervorgerufen werden, werden in dem Umweltbericht heruntergespielt, Zitat: „Diese Werte werden durch die Reflexion der Geräusche an den neuen Gebäudefassaden geringfügig erhöht.“
Diese Reflexionen dürften jedoch meines Erachtens erheblich sein.
– Das Gleiche lässt sich zum Thema Lufthygiene sagen, auch hier bestehen keinerlei Bedenken, bei ohnehin bereits überschrittenen Grenzwerten eine weitere Erhöhung der Schadstoffimmissionen in Kauf zu nehmen (Seite 38):
„Die ermittelten Immissionskonzentrationen liegen nur geringfügig über der Hintergrundkonzentration. Der südliche Teil des Plangebietes ist durch die Nähe zur Autobahn bereits erheblich vorbelastet. Im Bereich der neuen Zufahrt von Süden wird es zu einer lufthygienischen Zusatzbelastung kommen.“
Die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohner spielt also offensichtlich keine Rolle.
Es steht außer Frage, dass die genannten Beeinträchtigungen einen erheblichen Einfluss auf die Wohn- und Lebensqualität der Anwohner haben. Damit im Zusammenhang steht natürlich auch eine erhebliche Minderung des Immobilienwertes der Eigentümer der anliegenden Häuser/Wohnungen.
Aus denkmalschutzrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, welchen Wert der Gasometer als (freistehendes) Industriedenkmal noch hat, wenn er durch Gebäude, die 2/3 seiner eigenen Höhe erreichen, verbaut ist. Dann ist es wohl sinnvoller, den Gasometer selbst abzureißen, damit noch mehr Platz geschaffen werden kann für einen gigantischen Industriestandort à la Albert Speer (Junior).
Ich fordere Sie daher auf, diese Planung zu modifizieren:
– Verringerung der GFZ, die maximalen Traufhöhen sollten sich an dem Bestand der vorhandenen Bebauung orientieren (22 Meter)
– Festsetzung nicht als Kerngebiet, sondern als Sondergebiet mit festgeschriebener Nutzung als „Energieforum“ mit eingebundener Hochschule
– Die geplanten Hochhäuser an der Nord- und Südspitze harmonieren ohnehin nicht mit der Gesamtbebauung, die Bebauung sollte sich eher zum Zentrum des Geländes erhöhen, dann ergeben sich auch nicht die extremen Beeinträchtigungen auf die sich in direkter Nachbarschaft befindlichen Wohnhäuser
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Hallo Konstantin,
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