BI Gasometer fordert: Keine vorzeitige Planreife für 7-29!
Scheinbar hat es der Bezirk Tempelhof-Schöneberg sehr eilig, wenn es darum geht, Projektentwickler Reinhard Müller am Gasometer handfeste Vorteile zu verschaffen. Und weil die für eine profitable Kerngebietsausweisung notwendige Zustimmung der Deutschen Bahn zu einer Kreuzung ihrer wichtigen Bahntrasse entlang der Torgauer Straße immer noch nicht vorliegt, versucht Baustadtrat Bernd Krömer (CDU) es jetzt zusammen mit der SPD anders herum. Es soll gleichzeitig ein Bürohochhaus mit rund 46.000 m² Geschossfläche genehmigt und die vorzeitige Planreife für ein Kerngebiet beschlossen werden. Sie können sich gegen dieses Anliegen mit unserer Online-Petition wenden.
Die Sachargumente sprechen gegen diese Praktiken. Wir fordern die Bezirkspolitiker in unserem heute versandten Schreiben daher auf,
sich nicht überfahren zu lassen:
seit drei Jahren verfolgt die Bürgerinitiative Gasometer die Planungen des Bezirksamts für den Bereich des alten Gaswerks Schöneberg. In dieser Zeit ist der Bezirk in planerische und finanzielle Vorleistung gegangen, ohne dass der nutznießende Projektentwickler seine Zusagen auch nur in einem Fall eingehalten hätte:
- Der Gasometer wurde nicht kurzfristig saniert, wie 2007 angekündigt.
- Die zur Begründung für ein Kerngebiet angeführte Energie-Universität, welche zugleich eine Initialzündung für die Standortentwicklung auslösen sollte, ist bis heute nicht zu sehen.
- Eine nicht denkmalgerechte Leuchtwerbung am Gasometer wurde bewilligt, ohne dass dies seinem Erhalt genutzt oder dem Bezirk irgendeinen Vorteil gebracht hätte.
Dem Bezirk sind auch fortlaufend zusätzliche Kosten entstanden:
- Für die Bodensanierung der Nordspitze hat das Bezirksamt dem Projektentwickler 400.000 EUR zu einem Zeitpunkt überwiesen, als noch nicht einmal das Grundstück gesichert war – ein klarer Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung.
- Eine Abrechnungspflicht für diesen Zuschuss wurde nicht vereinbart.
- Der Bezirk lässt sich zwingen, Arrondierungsflächen und Verkehrsflächen (Nordspitze, Zugang zum Cheruskerpark, Bahntrasse S 21, Bahndamm südlich der Torgauer Straße) aus eigenen Mitteln und Mitteln des Stadtumbau West zu erwerben, ohne dass hieraus dem Bezirk Vorteile entstehen.
Der Bezirk will jetzt sogar vorzeitige Planreife für ein Hochhaus auf dem Baufeld 7 des Plangebiets bewilligen, obwohl die Erschließung weder für die Baulogistik noch für zusätzliche Nutzer eines derartigen Gebäudes gesichert ist. Damit wird eine weitere Zusage des Projektentwicklers nicht eingehalten, nämlich dass es durch die geplanten Bauaktivitäten und Gebäude nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Wohngebiete mit Autoverkehr kommen würde. Das Gegenteil ist der Fall. Die ohnehin durch das KFZ-orientierte Kleingewerbe belastete Torgauer Straße würde zu einer Baustellen- und Grundstücksauffahrt für ein fast 15.000 m² Bruttogeschossfläche umfassenden Hochhauses.
Mit der jetzt vorliegenden Beschlussvorlage des Bezirks werden Sachzwänge geschaffen, die dem Bezirk langfristig Nachteile bringen. Insbesondere legt sich der Bezirk grundlos auf eine Kerngebietsausweisung fest, ohne dass eine derartige Nutzung verkehrlich gesichert wäre.
Es ist derzeit nicht absehbar, dass die für eine derart verdichtete Bebauung notwendige Planstraße vom Sachsendamm gebaut werden kann. Die Bahn weist darauf hin, dass weder die Kreuzungsvereinbarung, noch der Brückenbau im laufenden Bahnbetrieb, noch das notwendige Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG bisher vorliegen (vgl. hierzu die Stellungnahmen Ziff. 1 und 2 der Anlage 1).
Die Erstellung der Planstraße für einen zweistelligen Millionenbetrag ist bisher mit dem Projektentwickler in keinster Weise vertraglich gesichert.
Wir befürchten, dass hier eine Planungsruine entsteht.
Der Bezirk missbraucht Mittel aus dem Programm Stadtumbau West für den Ankauf einer Bahnböschung südlich der Torgauer Straße, obwohl der Fachbereich Natur des Bezirksamts dies unmissverständlich als sinnlos und damit als Verschwendung von Steuermitteln bezeichnet hat (Anlage 1 Ziff. 4).
Damit die Planung gesichert ist und die öffentliche Hand nicht weiter belastet wird, fordern wir:
- Keine überhastete Beschlussfassung auf der Grundlage falscher und widersprüchlicher Angaben in der Begründung zum B-Plan 7-29.
- Keine Koppelung der Beschlüsse über den B-Plan und die vorzeitige Planreife für das Baufeld 7
- Keine Festsetzung eines Kerngebiets ohne eine gesicherte, vertraglich geregelte Erschließung. Kreuzungsvereinbarung und Erschließungsvertrag sind notwendig, um die Verkehrsfrage verbindlich zu regeln. Das 2009/2010 erstellte Verkehrsgutachten muss veröffentlicht und in der Öffentlichkeit diskutiert werden.
- Der Bedarf für ein Kerngebiet ist zu belegen. Wohnbebauung und Bürohäuser brauchen kein Kerngebiet.
- Es ist endlich Klarheit über die Kosten zu schaffen. Der BVV wurden im Beschluss vom 15.07.2009 falsche Angaben zu den Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt gemacht. Finanzielle Auswirkungen des B-Plans sind umfassend zu ermitteln und korrekt darstellen. Die ermittelten Kosten sind dem Vorhabenträger vollständig aufzuerlegen.
- Der unsinnige Ankauf von 1900 m² Bahnböschung als „Grünanlage“ muss unterbleiben.
- Keine Zustimmung zum Bebauungsplan ohne verbindliche Verträge für die Altlastensanierung im Bereich Südspitze und der Planstraße.
Mit Versprechungen lässt sich kein Kerngebiet in einem zentralen Bereich Schönebergs planen.
Wir fordern Sie auf: Zwingen Sie das Bezirksamt, diese entscheidenden Punkte zu klären und die Planungsgrundlagen zu sichern! Erst dann können Sie überhaupt einen verantwortbaren Beschluss fassen.
Das vollständige Schreiben finden Sie hier.